Wir haften für eine Verletzung unserer Pflichten, insbesondere der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten gemäß § § 60,61, 63 VVG sowie unserer Verwaltungs- und Betreuungspflichten, ist auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindest-versicherungssumme je Schadensfall gemäß § 9 VersVermV begrenzt.